Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
Die Stadt Herzberg am Harz bietet Ihnen Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes i.V.m. § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Herzberg am Harz hat diesen Zugang nach Maßgaben der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
E-Mail-Adressen
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse stadt@herzberg.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Dateiformate
Verschlüsselung
Signatur
Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Herzberg am Harz zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Herzberg am Harz und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.